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Zurrketten

Bewährte Praxis ist, die Zurrketten mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person kontrollieren zu lassen.
Diese Prüfung ist zu dokumentieren! In Zweifelsfällen sind die Zurrmittel außer Betrieb zu nehmen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Kontrollen durch eine befähigte Person erforderlich werden . Als Prüfgrundlagen dienen neben der VDI-Richtlinie die einschlägigen Normen DIN EN 12195-1 und 12195-2.

Sicherheit geht ALLE an